Ein Unfall ist sofort bei der Unfallversicherung anzuzeigen. Der Versicherer ARAG zeigt verschiedene Urteile auf und nennt Folgen.
Unfallversicherte müssen bestimmte Pflichten erfüllen. Diese stehen in den Allgemeinen Unfallbedingungen. In dem ersten Fall urteilte das Oberlandesgericht Köln (Az. 20 U 167/07). Der Versicherte meldete den Unfall erst knapp ein Jahr später, da er zwischenzeitlich schwer erkrankte. Die Richter urteilten gegen den Versicherten. Dieser hätte seine Anzeigenpflicht verletzt. Ein Jahr später könne keine ausreichende Nachforschung zum Unfallhergang mehr betrieben werden.
Ärztliche Bescheinigungen müssen auch sofort bei der Unfallversicherung eingereicht werden. In dem zweiten Fall entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main gegen einen Dachdecker (Az. 7 U 224/01). Dieser legte der Versicherung das ärztliche Attest über seine Invalidität erst 15 Monate nach seinem Sturz vom Dach vor.
Keine ärztlichen Kurzberichte
Auch reicht es nicht ärztliche Kurzberichte bei der Versicherung einzureichen. Die Bescheinigung muss aufzeigen, dass die Verletzungen im direkten Zusammenhang mit dem Unfall stehen. Wer diese nicht binnen von 15 Monaten bei der Versicherung einreicht, hat auch kein Anrecht mehr auf Zahlungen. Zu diesem Urteil kam das Oberlandesgericht Saarbrücken (Az. 5 U 70/07).
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