Verletzungen durch den eigenen Hund bei der morgendlichen Verabschiedung gelten als Arbeitsunfall. Der Versicherer ARAG berichtet über ein Urteil des Landessozialgerichtes Sachsen-Anhalt (Az.: L 6 U 12/12).
In dem konkreten Fall klagte ein Arbeitnehmer. Dieser war auf dem Weg zum Auto, um zur Arbeit zu fahren. Bevor er losfuhr, pfiff er nach seinem Hund. Dieser rannte auf den Mann zu und stieß ihn um. Der Arbeitnehmer erlitt eine Knieverletzung.
Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung eines Arbeitsunfalles ab. Die Verabschiedung eines Hundes zähle nicht zum versicherten Arbeitsweg. Das Gericht widersprach dieser Ansicht und urteilte für den Arbeitnehmer. Der Unfall habe sich auf unmittelbarem Weg zur Arbeit ereignet. Die Verabschiedung des Hundes sei nur eine geringfügige Unterbrechung des Arbeitsweges.
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