Die Techniker Krankenkasse (TK) bezahlt ab 2012 alternative Medikamente. Dies gilt nicht für alle Medikamente und ist mit Bedingungen verknüpft.
Die Kostenübernahme gilt für Medikamente, die nicht verschreibungspflichtig aber apothekenpflichtig sind. Es sind Arzneimittel der Homöopathie, der Phytotherapie (Pflanzenheilkunde) und der Anthroposophie. Einige Medikamente sind jedoch über den Gemeinsamen Bundesausschuss der Krankenkassen oder per Gesetz von der Erstattung ausgeschlossen.
Damit die Kosten erstattet werden, muss der Arzt ein grünes Rezept oder ein Privatrezept ausstellen. Der Versicherte bezahlt das Medikament dann selbst und reicht die Verordnung und die Quittung für den Kauf bei der TK ein.
Laut der Krankenkasse werden die Kosten für die Medikamente zu 100 Prozent übernommen. Allerdings gibt es im Kalenderjahr einen Höchstbetrag von 100 Euro pro Versicherten. Zurzeit fehlt noch die Zustimmung des Bundesversicherungsamts zu der Ergänzung in der TK-Satzung. Möglich wird die Erstattung der Kosten durch das Versorgungsstrukturgesetz, dass 2012 in Kraft tritt.
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