Eine Krebserkrankung ist kein Grund für eine Testierunfähigkeit. Der Versicherer ARAG berichtet über ein Urteil des Oberlandesgerichtes Bamberg (Az. 6 W 20/12).
In dem konkreten Fall klagte die Schwester eines verstorbenen Mannes. Der Mann litt an einer schweren Krebserkrankung. Kurz vor seinem Tod änderte der Mann sein Testament. Mit dieser Änderung schloss er seine Schwester und deren Kinder aus der Erbfolge aus.
Die Schwester behauptete, dass ihr Bruder durch seine schwere Krebserkrankung nicht testierfähig war. Die Richter sahen das anders und urteilten gegen die Schwester. Eine Testierunfähigkeit sei allein durch eine schwere Krebserkrankung nicht begründet. Es müssten vielmehr konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die jedoch vor Gericht nicht erbracht wurden.
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
mehr