Die Techniker Krankenkasse (TK) ergänzt die Kostenübernahme für Zusatzleistungen. Seit dem 01. Januar 2013 übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Rufbereitschaft einer Hebamme.
Werdende Mütter können sich in den letzten Schwangerschaftswochen persönlich von einer Hebamme betreuen lassen. Die TK erstattet dabei die Kosten für die Rufbereitschaft bis 250 Euro pro Schwangerschaft. Voraussetzung ist, dass die behandelnde Hebamme als Leistungserbringerin zugelassen ist.

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