Die Techniker Krankenkasse (TK) will ihren Mitgliedern die Praxisgebühr erstatten. Voraussetzung ist die Teilnahme an gesundheitsfördernden Maßnahmen.
Bis zu 60 Euro pro Jahr können TK-Versicherte erstattet bekommen. Voraussetzung ist, dass die Mitglieder die Praxisgebühr-Quittungen einreichen. Zusätzlich müssen sie die Teilnahme an gesundheitsfördernden Maßnahmen nachweisen. Das können zum Beispiel Untersuchungen zur Früherkennung, Zahnvorsorge oder Sportabzeichen sein.
Zusätzlich können sich die etwa sechs Millionen Versicherten der Techniker Krankenkasse im nächsten Jahr über eine Geldprämie freuen. Wer vom 1. Mai bis 31. Dezember 2013 beitragszahlendes Mitglied der TK ist, erhält 80 Euro.
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