Polen und Deutschland feierten gestern 40 Jahre Sozialversicherungsabkommen. Das Abkommen unterzeichneten beide Parteien am 9. Oktober 1975 in Warschau. Davon profitieren Rentner und Beschäftigte, die in beiden Ländern Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben.
Das Abkommen gilt für alle, die am 31. Dezember 1990 in Deutschland oder Polen gewohnt haben und heute noch dort leben – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Das europäische Gemeinschaftsrecht gilt für alle, die nach dem 31. Dezember 1990 nach Deutschland gezogen sind.
Zwischen 1976 und 1990 sind knapp eine Million meist deutschstämmige Menschen von Polen nach Deutschland gezogen. Die Personen gehören zu dem Kreis, die die deutsche Rente nach dem Sozialversicherungsabkommen von 1975 bekommen beziehungsweise unter bestimmten Voraussetzungen bekommen können.
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