Arbeitnehmer, die während der Raucherpause verunglücken, sind nicht unfallversichert. Denn das Rauchen ist eine persönliche Angelegenheit ohne Bezug zur beruflichen Tätigkeit. ARAG-Experten haben hierzu ein Beispiel aufgeführt.
Eine Frau arbeitete im Altenheim als Pflegehelferin. Im Januar 2012 verließ sie das Gebäude, um eine zu rauchen. Im Inneren des Heimes besteht Rauchverbot. Auf dem Rückweg zu ihrem Arbeitsplatz stieß sie mit einem Mitarbeiter in der Eingangshalle zusammen, der einen Eimer Wasser trug. Dieser fiel wegen des Zusammenpralls um. Die Klägerin rutschte aus und brach sich den rechten Arm.
Die Arbeiternehmerin wollte den Unfall als Arbeitsunfall anerkennen lassen. Die Berufsgenossenschaft lehnte aber die Anerkennung eines Arbeitsunfalls ab. Daraufhin erhob sie Klage. Das Sozialgericht lehnte dann auch die Anerkennung des Unfalls als Arbeitsunfall ab. Nach Auffassung des Richters hat das Rauchen nichts mit der Arbeit zu tun. (SG Berlin, Az.: S 68 U577/12)
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