Schäden der vergangenen stürmischen Tage sollten Versicherte umgehend der Versicherung melden. Wer erst repariert, bleibt möglicherweise auf den Kosten sitzen.
Erst Ulli, jetzt Andrea: Eine Serie von Sturmtiefs hat eine Schneise der Verwüstung durch Deutschland geschlagen. Versicherte sollten Schäden auf Film oder Foto festhalten und dann sofort der Versicherung melden.
Wer erst repariert und dann meldet, bleibt aufg Kosten sitzen
Wer das Dach erst repariert und den Schaden im Nachhinein der Versicherung meldet, bleibt im schlimmsten Fall auf den Kosten sitzen. davor warnt die "Ärzte-Zeitung" unter Berufung auf die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Die Gebäudeversicherer kämen mit dem Bearbeiten der Anfragen allerdings nicht mehr nach, berichtet die Zeitung.
Die "Ärzte-Zeitung" rät: Betroffene sollten den Versicherer per Fax informieren, dass sie in drei Tagen eine Notreparatur veranlassen und davon ausgehen, dass der Versicherer damit einverstanden ist, wenn sie nichts von ihm hören.
Welche Versicherung zahlt welche Schäden?
- Schäden am Haus: Wohngebäufeversicherung
- Schäden an der Satellitenschüssel, an Markise oder Fernsehantenne: Hausratversicherung
- Schäden am Auto: Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung
- Betriebsausfälle: Betriebsunterbrechungsversicherung
- Schäden an Produktionsanlagen: Betriebsinhaltsversicherung