Wer als Altersvorsorge einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, kann vom Staat einen Zuschuss erhalten. Aber nur, wenn der Versicherte das Geld auch beantragt. Rückwirkend ist dies nur für zwei Jahre möglich. Deshalb sollten Verträge überprüft werden, rät der Gesamtverband der Versicherer (GDV) in Berlin.
Mehr als 16 Millionen Menschen haben einen Riester-Vertrag abgeschlossen. Eine privat finanzierte Altersvorsorge, die staatliche Zuschüsse erhält – sofern diese beantragt werden. Mit Anträgen helfen die Versicherungsunternehmen weiter. Sie geben auch wertvolle Tipps:
• Mindestbeitrag einzahlen, sonst gibt es keine staatliche Förderung. Das heißt, vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens müssen eingezahlt werden. Allerdings werden nur höchstens 2.100 Euro gefördert.
• Fristen beachten: Für das Jahr 2013 läuft am 31. Dezember 2015 der Anspruch ab und verfällt.
• Die Zulage muss jedes Jahr gesondert beantragt werden oder es wird ein Dauerzulagenantrag gestellt.
• Beim Dauerzulagenantrag immer auf persönliche Veränderungen achten, hat sich beispielsweise das Gehalt geändert, muss der Sparbetrag angepasst werden. Nur so gibt es die volle Zulage.
• Die maximale jährliche Grundzulage beträgt 154 Euro. Zusätzlich wird eine Kinderzulage von 185 Euro gezahlt. Für Kinder, die 2008 oder später geboren wurden, fließen sogar 300 Euro. Die Kinderzulage gibt es solange man Kindergeld bezieht – also maximal bis zum 25. Lebensjahr des Kindes.
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