Wer den Vertrag für seine private Rentenversicherung nach 2004 abgeschlossen hat, sollte bis zum 30. Juni dieses Jahres eine Nachbesserung bei der Police vornehmen, um so später Steuern zu sparen.
"Die Police muss entweder einen garantierten Rentenbetrag präzise nennen oder einen konkret bezifferten Rentenfaktor ausweisen. Nur dann ist eine steuerliche Begünstigung einer späteren Einmalauszahlung möglich", sagt Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten.
Denn bei Verträgen ab 2005 ist der 'Ertrag' die Auszahlungssume abzüglich eingezahlter Beiträge. Ohne Nachbesserung zieht der Fiskus später den vollen Ertrag zur Besteuerung heran. Betroffen sind unter andrem Fondspolicen ohne Garantien.
Allerdings rät Blunck bei der Nachbesserung zur Achtsamkeit: "Lassen Sie sich aber nicht zu einer vollkommen neuen Police überreden." Auch bei Neuabschlüssen sollten Verbraucher darauf achten, dass die Versicherung den geforderten Kriterien entspricht. Wird die Rente noch vor dem 1. Juli 2010 ausgezahlt, besteht kein Handlungsbedarf.
Foto: © Dreyling/BdV
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