Sport­verletzungen direkt mitteilen 

Sportverletzungen müssen sofort der Versicherung gemeldet werden. Der Versicherer ARAG verweist auf die Pflichten des Versicherten.

Wer in einem Verein trainiert und sich dabei verletzt, muss den Unfall sofort der Sport­versicherung und der privaten Unfall­versicherung mitteilen. Auch sollte ein Invaliditätsanspruch wegen bleibender körperlicher Schäden bei den Versicherern angemeldet werden.

Nach Angaben von ARAG übernimmt in der Regel einer der Versicherer die Bearbeitung des Schadens. Lesen Sie dazu auch unsere Ratgeber "Gesetzliche Unfallversicherung: 5 Fragen - 5 Antworten".

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