Mehr als 48 Millionen Deutsche sind bis Ende Mai gefordert an der Sozialwahl teilzunehmen. Damit ist die Sozialwahl nach der Bundestags- und der Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. Dabei können die Wahlberechtigten die Selbstverwaltungsorgane ihrer Krankenkasse bzw. der Rentenversicherung wählen. Wie die Techniker Krankenkasse mitteilt, kann man bereits mit 16 Jahren an der Sozialwahl teilnehmen.
Sozialwahl nur bei Ersatzkassen und für Rentenversicherung
Allerdings darf nicht jeder gesetzlich Krankenversicherte an der Wahl teilnehmen. Lediglich rund 18 Millionen Mitglieder der Ersatzkassen Barmer GEK, Techniker Krankenkasse, DAK, KKH-Allianz und hkk dürfen die Mitglieder des jeweiligen Verwaltungsrates wählen. Das Gremium wählt und kontrolliert den Vorstand, beschließt den Haushalt und Satzungsleistungen.
Bei allen anderen Krankenkassen werden die Vertreter nicht gewählt. Es werden lediglich so viele Vertreter ernannt, wie Sitze verfügbar sind. Dies sogenannte Prinzip der Friedenswahl wird von vielen Krankenkassen aufgrund des geringen Aufwands praktiziert. Allerdings monieren Kritiker, dass die Friedenswahl reine Klüngelei sei.
Vertreterversammlung der Rentenversicherung hat 30 Mitglieder
Ähnlich wie bei den Ersatzkassen können die rund 30 Millionen Beitragszahler und Empfänger der Rentenversicherung 30 Vertreter wählen, die den Vorstand ernennen, die Geschäftsführung wählen und den Haushalt beschließen. Die sogenannten Vertreter setzen sich zur Hälfte aus den Vertretern der Versicherten sowie zur Hälfte aus den Vertretern der Arbeitgeber zusammen.
Sozialwahl reine Farce
Laut einem Bericht von "Spiegel online" kommt die alle sechs Jahre stattfindende Sozialwahl einer Farce gleich. Die Wahlberechtigten kennen die Vertreter, die sie wählen sollen, meist nicht. Zudem verursacht die Briefwahl Kosten von mehr als 40 Millionen Euro, obwohl die Wahlbeteiligung bei der vergangenen Sozialwahl im Jahr 2005 gerade mal 30 Prozent Wahlbeteiligung erreichte.
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