Solaranlage gegen Diebstahl versichern 

Eine Wohngebäudeversicherung schützt Photovoltaikanlagen nur begrenzt. Bei Diebstahl der Solarstromanlage greift diese Versicherung nicht. Bei der sogenannten verbundenen Wohngebäudeversicherung sind lediglich durch Feuer, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel verursachte Schäden versichert. Das teilt die Verbraucherzentrale Sachsen mit.

Nach Angaben der Verbraucherzentrale häufen sich die Diebstähle von Photovoltaikanlagen. Wer sich davor schützen möchte, sollte prüfen, ob eine Photovoltaikversicherung für ihn in Frage kommt. Dabei sind alle Schäden versichert, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Die Prämie für die Versicherung bemisst nach der Größe beziehungsweise nach dem Wert der Anlage und variieren je nach Anbieter erheblich. Die Kosten können durch einen vereinbarten Selbstbehalt gesenkt werden.

Der Versicherer ersetzt die Kosten bei Teil- oder Totalschäden zum Neuwert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Bestandteile der Anlage, die für einen ordnungsgemäßen Betrieb erforderlich sind. Bei betriebsbedingter normaler Abnutzung sowie bei vorsätzlicher Schädigung durch den Versicherungsnehmer wird keine Entschädigung gezahlt.

Eine Hausratversicherung, die auch bei Diebstahl und Vandalismus mitversichert, greift laut Verbraucherzentrale nicht bei Photovoltaikanlagen.

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