Im Sommer sind Cabrios häufig ein beliebtes Verkehrsmittel. Der Gesamtverband Deutscher Versicherer (GDV) erinnert an die wichtigsten Versicherungen für die Autos mit offenem Dach.
Jedes zugelassene Fahrzeug in Deutschland muss über eine Kfz-Haftpflichtversicherung versichert sein. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Versicherung deckelt die Schäden bei selbstverursachten Unfällen und kommt bei entstanden Sach- und Personenschäden auf.
Darüber hinaus ist nach dem GDV eine Teil- oder Vollkaskoversicherung empfehlenswert. Die Teilkasko deckt Schäden, die zum Beispiel durch Einbruch oder Diebstahl verursacht wurden. Dazu gehören fest im Auto verankerte Geräte. Ausgeschlossen vom Schutz sind mobile Navigationsgeräte oder ein Handy. Ein Kindersitz gehört hingegen zum Versicherungsschutz.
Vandalismus oder Diebstahl
Die Vollkasko erweitert den Schutz. Die Versicherung deckt Schäden von mut- oder böswilligen Zerstörungen, wie etwa das Zerkratzen des Lackes. Zudem kommt sie für den Schaden am eigenen Fahrzeug auf, wenn dieser selbstverursacht ist.
Cabriofahrer sollten nach Angaben des GDV darauf achten, dass Verdeck beim Parken zu schließen. Kommt es zu einem Schadensfall mit offenem Verdeck, riskiert der Versicherte einen Abzug bei der Entschädigungsleistung. Bei Cabrios mit Stoffdach kommt eine weitere Versicherungsleistung hinzu. Beschädigt ein Krimineller dieses, um zum Beispiel das Radio zu entwenden, haftet die Teilkasko für den verursachten Schaden. Wird aber das Stoffdach Opfer von Vandalismus, ohne dass dabei etwas entwendet wird, haftet nur die Vollkasko.
Saisonkennzeichen als Alternative
Wird das Cabrio nicht das ganze Jahr gefahren, empfiehlt der GDV Saisonkennzeichen. Diese gelten nur für einen begrenzten Zeitraum. Erkennbar sind die Saisonkennzeichen durch eine Zahlenkombination auf dem Nummernschild. Außerhalb der Saison muss das Auto jedoch auf einem Privatgelände stehen, da es nicht zugelassen ist. Zudem genießt der Versicherungsnehmer in dieser Zeit einen beitragsfreien Ruheversicherungsschutz bei der Kfz- und Kaskoversicherung. Auch entfällt durch die Saisonkennzeichen die jährliche An- und Abmeldung bei der Zulassungsstelle und die Kfz-Steuer wird nur anteilig berechnet.
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