Autofahrer, die in einen Unfall mit einem Kind unter zehn Jahren verwickelt sind, haften immer - ganz egal, wer schuld war. Darauf weist der Versicherer HUK-Coburg zum Beginn des neuen Schuljahres hin. Autofahrer sollten besonders vorsichtig fahren, wenn Kinder unterwegs sind.
Kinder unter Zehn von Haftung befreit
Kinder im Alter unter zehn Jahren sind nach Ansicht des Gesetzgebers überfordert, Gefahren im Straßenverkehr richtig einzuschätzen. Dies gilt besonders für die Einschätzung von Geschwindigkeiten und Entfernungen. Darum haften Kinder für Schäden, die sie bei einem Verkehrsunfall fahrlässig verursachen, erst ab ihrem zehnten Geburtstag.
Autofahrer sollten deshalb besonders vorsichtig fahren. Denn im Ernstfall sind sie immer in der Haftung. Erst bei Unfällen mit Kindern ab zehn Jahre wird im Einzelfall geprüft, ob das Kind die Situation richtig einschätzen konnte, die zum Unfall führte.
Eltern sollten Schulweg planen und ablaufen
Vorsicht ist insbesondere zum Schulstart in diesen Tagen geboten. Von den 30.000 Verkehrsunfällen, in die Kinder im vergangenen Jahr verwickelt wurden, ereigneten sich besonders viele am frühen Morgen, zwischen 7 und 8 Uhr, sowie in der Mittagszeit, zwischen 13 und 14 Uhr. Eltern sollten einen sicheren Schulweg planen, ihn mit ihren Kindern ablaufen und auf Gefahren hinweisen.
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