Ab November erhalten nur noch Fahrzeugmodellreihen eine Typgenehmigung, wenn sie serienmäßig mit dem Schleuderschutz ESP ausgestattet sind. Das erklärt die Unfallforschung der Versicherer (UDV).
Alle neuen Automodelle müssen ab dem 1. November 2011 serienmäßig ESP haben. Nur dann erhalten sie eine Typgenehmigung. Ab dem 1. November 2014 gilt dies auch für Neuwagen.
Laut der UDV hat sich die ESP-Verfügbarkeit 2011 zwar verbessert, ist aber besonders bei Kleinwagen noch verbesserbar. So haben 86 Prozent der in Deutschland angebotenen Modelreihen serienmäßig ESP an Bord. Bei den Kleinwagen sind jedoch nur acht von 20 Modellreihen serienmäßig mit ESP ausgestattet.
Die UDV hat die Modelle von 38 Autoherstellern analysiert. Wer beim Kauf eines Gebrauchtwagens sicher gehen will, ob das ausgewählte Modell mit ESP ausgestattet ist, kann dies in der ESP-Liste der UDV kontrollieren.
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