Das havarierte japanische Atomkraftwerk Fukushima wird keine Schäden in den Bilanzen der Versicherer anrichten. In der Haftpflichtversicherung seien Schäden in Folge von Flutwellen und Erdbeben ausgeschlossen. Das erklärte der Geschäftsführer der Deutschen Kernreaktor-Versicherungsgemeinschaft (DKVG), Dirk Harbrücker, gegenüber Banktip.de.
Versicherer und Betreiber zahlen nicht bei Schäden durch Erdbeben
In der DKVG sind 30 Versicherungsunternehmen zusammengeschlossen, die gemeinsam für Schäden durch die bei den Mitgliedsunternehmen versicherten Atommeilern haften. Auch Fukushima ist bei einem Mitgliedsunternehmen der DKVG haftpflichtversichert. Aus der Haftung entlassen sieht Harbrücker auch den Betreiber der Anlage.
Staat ist in der Pflicht
Der japanische Gesetzgeber habe auch die Betreiber bei Nuklearunfällen in Folge von Erdbeben oder Flutwellen von der Haftung freigestellt, sagte Harbrücker. Regulär stehe jetzt zunächst der Staat bis zur Haftungssumme von 120 Milliarden Yen (rund 1 Milliarde Euro) in der Pflicht. Die Haftung für Schäden über diesen Betrag hinaus muss allerdings das Parlament beschließen, erklärte Harbrücker auf Anfrage von Banktip.de.
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