Die Verbraucherzentrale Hamburg hat eine Sammelklage gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG beim Landgericht Stuttgart eingereicht. Die Klage betrifft die Ansprüche von 80 Kunden. Dabei geht es um Verträge, die zwischen Mitte 2001 und Ende 2007 abgeschlossen wurden.
Die Kunden hatten ihre Lebensversicherung vorzeitig beendet und dann den von der Versicherung errechneten Rückkaufswert erhalten. Nach Meinung der Verbraucherzentrale fiel dieser zu gering aus, sie hält die Klauseln zur Berechnung des Rückkaufswerts für unwirksam. Mit der Klage soll eine höhere Auszahlung durchgesetzt werden.
Gültigkeit der Vertragsklauseln wird angezweifelt
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in einem früheren Urteil bereits die zuvor geltenden Klauseln für ungültig erklärt. Eine Entscheidung des BGH zu den neuen Klauseln steht allerdings noch aus. Das Landgericht Stuttgart entschied jedoch, dass auch diese ungültig seien. Bei dieser Entscheidung ging es nach Aussagen der Verbraucherzentrale jedoch nur um die Gültigkeit der Klauseln, nicht aber um die finanziellen Folgen. Über die Sammelklage soll nun das Geld eingefordert werden.
Laut der Verbraucherzentrale können Kunden, die ihre Lebensversicherung 2008 und später gekündigt haben, 2011 Zahlungsklage erheben. Dazu sollten sie ihre Ansprüche per Musterbrief selbst bei der Allianz anmelden. Die Verbraucherzentrale bietet einen solchen Musterbrief auf ihrer Webseite an. Bei früheren Kündigungen sind die Ansprüche bereits verjährt. Die letztliche Klärung über den Rückkaufswert einer vorzeitig gekündigten Lebensversicherung liegt allerdings beim BGH.
Foto: © Allianz Versicherung
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
mehr