Wer sein Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen bewegt, freut sich auf den 1. April. Denn wie der Allgemeine Deutscher Automobil-Club (ADAC) erinnert, endet dann die Winterruhe für die meisten der Fahrzeuge mit dieser Art von Kennzeichen.
Saisonkennzeichen gelten für zwei bis elf Monate. Oft nutzen Besitzer von Cabrios, Wohnmobilen und Motorädern die Kennzeichen. Sie können so bei Versicherung und Steuer Geld sparen.
Besonders wichtig dabei: Die Besitzer müssen sich unbedingt an die Gültigkeit des Kennzeichens halten. Wer das Fahrzeug außerhalb dieser Zeit nutzt, verstößt gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Mögliche Folgen hier: Geldstrafen, Punkte in Flensburg und Freiheitstrafen.
Selbst beim Parken müssen die Besitzer vorsichtig sein: Sie dürfen das Fahrzeug außerhalb der Saison nicht auf öffentlichen Parkplätzen und Straßen parken. Wer hier falsch handelt, muss mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.

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