Die Rürup-Rente ist entgegen den Beteuerungen der Versicherer nicht pfändungssicher. Das geht aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums hervor, das dem Magazin "Focus" vorliegt. Die Rürup-Rente ist die staatlich geförderte Alternative zur Riester-Rente für Selbstständige. Wie die Riester-Rente ist die Rürup-Rente nicht übertragbar oder abtretbar.
Dies stehe einer Pfändung der Rürup-Rente aber nicht entgegen, schreibt das Bundesfinanzministerium. Anders als bei der Riester-Rente zahlt der Staat bei der Rürup-Rente keine Zulagen. Die Rürup-Sparer können jedoch ihre Beiträge zu einem wesentlich größeren Teil von der Steuer absetzen als dies bei der Riester-Rente möglich ist.
Der Münchener Rechtsanwalt Johannes Fiala sagte dem "Focus", der Staat schaue nur ungern zu, wenn Selbstständige eine solide Altersvorsorge ansparten, gleichzeitig aber ihre Steuern schuldig blieben. Auch der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil bereits bestätigt, dass die Rürup-Rente nicht pfändungssicher ist (Az. IX a ZB 271/03).
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