Die Verbraucherzentrale Hamburg (VZH) klagte gegen den Versicherer Allianz. Noch vor Ablauf des eigentlichen Prozesses zahlte die Beklagte nun an die Betroffenen.
Der Fall betrifft 80 Kunden der Allianz. Diese hatten ihre Lebensversicherung vorzeitig gekündigt. Die Allianz zahlte jedoch einen zu geringen Rückkaufswert. Die Verbraucherzentrale Hamburg bewirkte eine Sammelklage vor dem Landgericht Stuttgart gegen den Versicherer (Az. 22 O 617/10).
Noch vor Verhandlungsende zahlte der Versicherer rund 74.000 Euro. Das Geld geht laut VZH nach Abzug der Prozesskosten an die Betroffenen. Vor Gericht muss nun noch geklärt werden, ob der gezahlte Betrag korrekt ist.
Der Bundesgerichtshof entschied in einem Parallelverfahren, dass die Klauseln zur Berechnung des Rückkaufswertes in vielen Versicherungsverträgen unwirksam seien. Dadurch besteht auf Seiten der Versicherten ein Nachzahlungsanspruch.
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