Riesterverträge sind nicht pfändbar 

Riesterverträge sind unpfändbar. Der Verbraucherzentrale Bundesverband erinnert an ein Urteil des Landgerichtes Aachen (Az.: 3 S 76/13).

In dem konkreten Fall ging es um eine Insolvenzschuldnerin. Diese sparte Geld auf einem Riestervertrag. Das angesparte Altersvorsorgevermögen war zwar schon förderfähig, wurde jedoch noch nicht gefördert. Der Insolvenzverwalter wollte das Geld in die Insolvenzmasse ziehen. Er verlangte laut dem VZBV die Abrechnung über den Rückkaufswert und die Auszahlung des Betrages.

Das Landesgericht Aachen sah dies jedoch anders. Die geförderte Altersvorsorge sei nicht übertragbar und demnach nicht pfändbar. Dies gelte auch, wenn das Vermögen noch nicht gefördert wurde.

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