Im Frühjahr gehen üblicherweise die Tarifverhandlungen über die Bühne. Arbeitnehmer mit einem Riester-Vertrag sollten bei einer Gehaltserhöhung ihren Vorsorgevertrag überprüfen. Diese Empfehlung spricht der Bankenverband aus.
Verbraucher, die einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben, erhalten vom Staat nur dann die volle Zulage, wenn sie mindestens vier Prozent ihres Einkommens in die Riester-Rente investieren. Deshalb sollten Verbraucher bei einer bevorstehenden Lohnerhöhung ihren Vorsorgevertrag überprüfen. Der Mindestbeitrag bemisst sich aus den erzielten beitragspflichtigen Einnahmen des vorangegangenen Kalenderjahres. Verbraucher, die nur einen Teil des Mindestbeitrags in die Riester-Rente einzahlen, erhalten demzufolge weniger Zulagen. Wenden Verbraucher nur 80 Prozent des Mindestbeitrags auf, bekommen sie auch nur 80 Prozent der staatlichen Zulagen. Deshalb muss der Beitrag aufgestockt werden, wenn Verbraucher die volle Förderung erhalten möchten. Sind Verbraucher unsicher, ob sie den Mindestbeitrag in den Riester-Vertrag einzahlen, sollten sie ihren Riester-Anbieter kontaktieren und dort nachfragen.
Die Riester-Rente wird staatlich mit einer jährlichen Grundzulage von 154 Euro pro Person gefördert. Für Kinder, die bis Ende 2007 geboren wurden, gibt es eine Kinderzulage von 185 Euro. Für ab 2008 geborene Kinder erhöht sich die Kinderzulage auf 300 Euro. Oftmals entsteht eine Steuerersparnis auch durch einen Sonderausgabenabzug.
Im Banktip Ratgeber "Steuern und Riester-Rente" erfahren Verbraucher alles Wissenswerte über die Riester-Rente.
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