Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvorsorge gibt laut Medienberichten Probleme mit der Übertragung von Riesterkapital zu. Die Zeitschrift "Finanztest" berichtet über die Problematik.
Riester-Kapital ist laut dem Gesetzgeber bei dem Tod eines Ehepartners übertragbar. Der Hinterbliebene soll kein Geld verlieren. Hat der Überlebende keinen Riestervertrag, kann er einen abschließen. Dadurch könne er die staatliche Förderung erhalten.
Schließt der Hinterbliebene keinen Riestervertrag ab und lässt sich das Riesterguthaben des verstorbenen Partners auszahlen, muss er die Förderung zurückzahlen. Auch hier gibt es eine Ausnahme. Besaß der Verstorbene eine Riesterrentenversicherung mit Hinterbliebenenschutz, bezieht der Überlebende hieraus eine Rente.
Gesetz sei bloße Theorie
Die Zeitschrift "Finanztest" stellte fest, dass dies nicht umsetzbar sei. Die Zeitschrift verweist auf einen Fall mit dem Fondsanbieter DWS. Dieser konnte "Finanztest" zufolge aus technischen Gründen das Guthaben des verstorbenen Mannes nicht auf das Riester-Konto der Witwe übertragen.
Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvorsorge gab gegenüber "Finanztest" zu, dass aufgrund der vielen Gesetzesänderungen, dass Problem der Geldübertragung noch nicht gelöst sei. Eine Lösung sei für 2014 geplant.
Doppelte Gebühren abwehren
Dem Verbraucher entstehen durch diese Probleme doppelte Kosten. Bei zwei Riester-Fondsparplänen müsse auch für jeden einzelnen Vertrag Depotgebühren gezahlt werden. "Finanztest" rät Betroffenen, die Anbieter der Riesterverträge auf Gebührenerlass bis zur Übertragung zu drängen.
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