Die Überschussklauseln in den Riester-Rentenversicherungsverträgen der Allianz sind intransparent und unwirksam. Der Versicherer darf sie nicht wie bisher in seinen Verträgen einsetzen. Das geht laut der Verbraucherzentrale Hamburg aus einer Entscheidung des Landgerichts Stuttgart hervor (Az. 11 O 231/12). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Verbraucherzentrale Hamburg klagte gegen den Versicherer Allianz. Laut der Einschätzung der Verbraucherzentrale sind die Überschussklauseln des Unternehmens intransparent. Außerdem benachteiligten sie ärmere, ältere und kinderreiche Verbraucher.
Krasse Form der Intransparenz
Bei den Überschussklauseln geht es um die Überschüsse, die die Versicherungen an ihre Kunden weitergeben. Der Verbraucherzentrale zufolge schließen die Klauseln der Allianz Kunden, die weniger als 40.000 Euro als Garantiekapital haben, aus. Diese Summe sei nur für wenige Versicherte erreichbar. Es sei für Verbraucher außerdem schwierig, diese Regel zu entdecken. Sie müssten dafür sieben Textstellen finden. Der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg, Günter Hörmann, dazu: "Was sich die Allianz hier erlaubte, ist eine besonders krasse Form der Intransparenz."
Der Vorstandsvorsitzender des Bund der Versicherten (BdV), Tobias Weissflog, sagt weiter: "Vor allem diejenigen, die eigentlich besonders auf die staatlich geförderte Zuschussrente angewiesen sind, hatten also keine Chance, diese Kostenüberschüsse zu erhalten." Der Verbraucherzentrale zufolge schätzt der BdV, dass den Versicherten durch diesen Ausschluss bis zu 3.500 Euro zu Rentenbeginn fehlen. Die Verbraucherzentrale bezeichnet dies als "unerträglich".
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
mehr