Arbeitnehmer, die in der Land- und Forstwirtschaft tätig waren, können eine Beihilfe zur Rente beantragen. Darauf macht die Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft (ZVALG) aufmerksam.
Die maximale Zulage zur gesetzlichen Rente beträgt zurzeit monatlich 80,00 Euro für Verheiratete. Bei Ledigen liegt der Betrag bei 48,00 Euro. Voraussetzung ist, dass die Antragssteller am 1. Juli 2010 das 50. Lebensjahr vollendet haben. Um den Zuschlag zu erhalten, müssen ehemalige Arbeitnehmer außerdem einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung in der Land- und Forstwirtschaft nachgegangen sein. Das Beschäftigungsverhältnis sollte in den letzten 25 Jahre vor Rentenbeginn für mindestens 15 Jahre bestanden haben.
Antrag auf Ausgleichsleistung
Um die Beihilfe zu erhalten, können Berechtigte bei der ZVALG ein Antrag auf Ausgleichsleistung stellen. Zu den Berechtigten gehören neben dem ehemaligen Arbeitnehmer ansonsten auch deren Witwen, Witwer und Vollwaisen. Anträge auf Gewährung einer Ausgleichsleistung können bis zum 30. September 2011 gestellt werden.
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