Arbeitnehmer behalten im nächsten Jahr mehr Netto vom Brutto. Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt zum 1. Januar 2012. Der Aufschwung habe die Rentenkassen gut gefüllt, erklärt die Bundesregierung.
Der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung sinkt um 0,3 Prozentpunkte auf 19,6 Prozent. Arbeitnehmer und Arbeitgeber würden dadurch um jeweils 1,3 Milliarden Euro entlastet, teilt die Bundesregierung mit. 2011 lag der Beitragssatz bei 19,9 Prozentpunkten des Arbeitsentgelts.
Damit steugt bei den Arbeitnehmern das verfügbare Einkommen, bei den Arbeitgebern sinken die Arbeitskosten. Entlastung erwartet die Bundesregierung auch für die öffentlichen Kassen. Bund, Länder und Gemeinden müssten weniger Beiträge für ihre Beschäftigten zahlen.
Durch die gute wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland im vorigen Jahr seien die Beitragseinnahmen der Rentenversicherungskassen entsprechend hoch, teilte die Bundesregierung mit.
So wird der Beitragssatz zur Rentenversicherung berechnet
Wenn die Rentenversicherungsträger mehr Geld über Beiträge einnehmen als sie über Renten auszahlen, dann entstehen Überschüsse. Diese Überschüsse zahlen die Träger in die sogenannte "Nachhaltigkeitsrücklage" ein.
Der Beitragssatz sinkt, wenn die Nachhaltigkeitsrücklage 1,5 Prozent der Monatsausgaben für die Rentenzahlung überschreitet. Wenn die Rücklage hingegen unter die Grenze von 0,2 Prozent der Monatsausgaben sinkt, muss der Beitragssatz erhöht werden. Aus der Rücklage müssen auch Defizite bezahlt werden.
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