Neurentner müssen jetzt zwei Monate länger auf ihr Ruhegeld warten. Damit wird der erste Schritt der stufenweisen Erhöhung des Rentenalters umgesetzt. Das teilt die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland mit.
Versicherte des Jahrganges 1953 können bei 45 Beitragsjahren zur gesetzlichen Altersrente nun frühestens mit 63 Jahren und zwei Monaten ihre erste Auszahlung in Empfang nehmen.
Zu den Beitragsjahren gehören auch die Zeiten der Kindererziehung, der Bezug von Krankengeld und von Arbeitslosengeld 1. Bei Versicherten, die zwei Jahre vor Rentenbeginn arbeitslos werden und Arbeitslosengeld beziehen, wird diese Zeit nur bei einer Pleite des Unternehmens als Wartezeit anerkannt.
Die stufenweise Erhöhung des Rentenalters steigt in den folgenden Jahren weiter kontinuierlich an. "Wer 1964 oder später geboren wurde, bekommt diese Rente dann erst ab dem 65. Geburtstag", so die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland.
Bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland gingen im vergangenen Jahr 23.670 Anträge auf Rente mit 63 ein. Diese verteilen sich auf Sachsen (11.136 Anträge), Sachsen-Anhalt (5.911 Anträge) und Thüringen (6.383). Im Jahr 2014 stellten 26.728 Versicherte den Antrag auf Rente mit 63.
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