Die Reiserücktrittsversicherung bezieht sich auf den gesamten Reisepreis. Der Versicherer ARAG berichtet über ein Urteil des Amtsgerichtes München (Az.: 242 C 14853/13).
In dem konkreten Fall stornierte ein Kreditkartenbesitzer wegen einer Erkrankung eine Reise. Dadurch entstanden ihm Stornokosten in Höhe von 3.610 Euro. Die Kosten wollte er von dem Versicherer ersetzt haben. Laut dem Kunden stand in den Bedingungen, dass die Versicherung wirkt, sobald die Reise mit Kreditkarte gezahlt wird.
Der Reisende zahlte ARAG zufolge eine erste Anzahlung per Überweisung und den restlichen Preis mit Kreditkarte. Der Versicherer weigerte sich jedoch die Kosten der Stornierung zu übernehmen. Dem Unternehmen zufolge habe der Kläger nicht den kompletten Reisepreis mit Kreditkarte gezahlt.
Das Gericht sah dies ebenso. Der Schutz der Versicherung trete nur ein, wenn der Kunde den kompletten Preis mit Kreditkarte zahle. Das Wort Reisepreis meine den gesamten Preis inklusive der Anzahlung.

BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
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