Ein Reisevermittler darf Verbraucher nicht durch Tricks zum Abschluss einer Reiseversicherung bringen. Auf dieses Urteil des Landgerichts Berlin verweist der klagende Verbraucherzentrale Bundesverband (Az. 15 O 413/13).
Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagte gegen den Internet-Reisevermittler Opodo. In der Klage ging es unter anderem um die Reiseversicherung. Wer eine Reise über Opodo buchte, konnte auch eine solche Versicherung abschließen.
Wenn Kunden die Versicherung nicht abschließen wollten, so mussten sie zuerst ausdrücklich darauf verzichten. Daraufhin warnte Opodo die Verbraucher vor Folgen wie Stornokosten und Flugverspätungen. Wenn die Kunden nun auf den Button "Weiter" klickten, schlossen sie die Versicherung ab. Die Hinweise "Ich möchte abgesichert sein" und "Weiter ohne Versicherung" waren kleingedruckt und leicht zu übersehen.
Das Gericht teilte die Ansicht der Verbraucherzentralen. Die Gestaltung der Webseite führe hier zu dem Abschluss einer Versicherung, obwohl die Kunden sich zuvor dagegen entschieden hatten. Außerdem hätten Fluggäste bei längeren Flugverspätungen auch Ansprüche gegenüber den Fluggesellschaften. Damit seien Warnungen dazu irreführend.
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