Reiseversicherungen müssen zahlen, wenn die Gesundheit eines Reisenden sich akut verschlechtert. Die Zeitschrift "Finanztest" berichtet über ein Urteil des Amtsgerichtes Kassel (Az. 435 C 2419/12).
Der vorliegende Fall betraf eine 92-jährige Frau. Diese litt an einer Nierenerkrankung. Kurz vor der geplanten Reise der Familienangehörigen verschlechterte sich ihr Gesundheitszustand. Die Reiseversicherung deckelt auch die Erkrankung von engen Familienmitgliedern, die durch eine plötzliche Erkrankung Pflege durch die Familie bedürfen.
Die Familie musste dadurch die Reise absagen. Der Reiserversicherer musste das Storno der Reise übernehmen, da sich der Gesundheitszustand der 92-jährigen Frau verschlechterte. Die Vorerkrankung der Frau war in diesem Falle nicht von Bedeutung.
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
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