Regeln für die Erben 

Nach dem Verlust eines Angehörigen ist die Trauer groß. Auch wenn es für die meisten schwer fällt: Die Hinterbliebenen müssen einige Formalitäten dringend erledigen, zum Beispiel für die Beerdigung.

Der nächste Angehörige wie zum Beispiel der Lebenspartner, ist dafür verantwortlich, die Beisetzung zu organisieren. Die Kosten für die "standesgemäße" Beerdigung muss der Erbe tragen. Diese sind an die Vermögensverhältnisse angepasst.

Sterbeurkunde

Der Hinterbliebene muss im Standesamt den Todesfall ins Sterbebuch eintragen lassen. Das geschieht beim Standesamt. Dafür muss er Personalausweis des Verstorbenen, die Geburts- und Eheurkunde vorlegen. Ein Bestatter kann diese Aufgaben übernehmen.

Versicherungen

Besitzt der Verstorbene nur das Vermögen, sondern es können auch die Schulden vererbt werden. Wenn der Erbe die Schulden nicht annehmen möchte, dann ist eine Erklärung beim Nachlassgericht erforderlich. Ein einmal angenommenes Erbe kann man nicht mehr ablehnen.

Digitaler Nachlass

Immer mehr Menschen hinterlassen heute Spuren im Internet. Ob E-Mail Accounts, Konten bei Online-Händlern oder Profile in sozialen Netzwerken. Die Hinterbliebenen sind ebenfalls dafür verantwortlich, den digitalen Nachlass zu regeln. Mit dem Erbschein besteht die Möglichkeit, Passwörter von den Internetunternehmen zu bekommen, um an die bestehenden Konten zu gelangen.

Foto: © banktip

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