Raucher sollten beim Abschluss einer Lebensversicherung nicht lügen und behaupten, dass sie Nichtraucher seien. Denn wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erinnert, kann ihnen das den Versicherungsschutz kosten.
Aufgrund der Anzeigepflicht (Versicherungsvertragsgesetz § 19 VVG) müssen Verbraucher dem GDV zufolge beim Abschluss einer Versicherung wahrheitsgemäße Angaben machen. Eine Lüge kann hier Folgen für die Versicherten haben. Denn der Versicherer kann den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten oder vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen.
Das kann zum Beispiel für die Hinterbliebenen Folgen haben. Stirbt etwa ein Versicherte, der zuvor angab Nichtraucher zu sein, an Lungenkrebs, so geht die Familie unter Umständen leer aus. Falls der Versicherte beim Abschluss der Versicherung Nichtraucher war und erst später mit dem Rauchen anfing, so muss er dies abhängig vom Vertrag seiner Versicherung melden. Die Kosten für die Versicherung können dann steigen, der Versicherungsschutz besteht jedoch weiter.
Wenn ein Raucher aufhört zu rauchen, wird er für die Versicherer nicht automatisch zum Nichtraucher. Meist muss er mindestens ein Jahr auf Zigaretten verzichten, bevor der Nichtraucher-Status anerkannt wird.
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
mehr