Die Kündigungsfrist bei privaten Krankenversicherungen nach einer Beitragserhöhung wird zukünftig länger ausfallen. Das geht laut der "Ärztezeitung" aus Änderungen am Versicherungsvertragsgesetz hervor. Der Bundestag habe diese bereits beschlossen, es fehle noch die Zustimmung des Bundesrates.
Privat Versicherte können bei Durchsetzung des Gesetzesentwurfs zwei Monate überlegen, ob sie nach einer Beitragserhöhung ihrer Krankenversicherung kündigen wollen. Zurzeit ist es noch ein Monat. Der Versicherte muss der alten Versicherung dann innerhalb von zwei Monaten den Nachweis für die Anschlussversicherung vorlegen.
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