Die Bürgerversicherung.
Kritik am Urteil zur Gesundheitsreform kam von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV). Deren Vorstandsvorsitzender, Dr. Jürgen Fedderwitz, bezeichnete das Urteil als einen "Dammbruch Richtung Einheitsversicherung", unter dem letztlich die Patienten leiden müssten. Das Gericht hätte den privaten Krankenversicherungen "einen wesentlichen Teil ihrer Geschäftsgrundlage entzogen", erklärte Fedderwitz.
Das Bundesverfassungsgericht hatte gestern den Basistarif bestätigt. Der Gesetzgeber dürfe verlangen, dass die privaten Krankenversicherer Menschen ohne Gesundheitsprüfung zu einem Tarif aufnehmen, wie er in den gesetzlichen Krankenkassen gilt, entschieden die Richter. Gleichzeitig erlegten sie dem Gesetzgeber eine "Beobachtungspflicht" auf, damit das Geschäftsmodell der privaten Krankenversicherungen nicht gefährdet werde.