PKV und Sozialhilfe: Keinen Anspruch auf Basistarif 

Sozialhilfeempfänger haben keinen generellen Anspruch auf die Aufnahme in den Basistarif der privaten Kranken­versicherung. So urteilte der Bundes­gerichtshof (IV ZR 55/14).

In dem Fall ging es um eine seit etwa 10 Jahre in Deutschland lebende Sozial­hilfe­empfängerin. Sie wollte sich und drei minderjährige Kinder über den Basistarif der privaten Krankenversicherung versichern. Die Ver­sicherung lehnte ihren Antrag ab. Daraufhin klagte die Frau.

Nach unterschiedlichen Urteilen vom Landesgericht und Ober­landes­gericht entschied der Bundes­gerichtshof gegen die Frau. Sozial­hilfeempfänger, die ohne diese Unterstützung der Versicherungs­pflicht in der gesetzlichen Kranken­versicherung unterlägen, haben keinen Anspruch auf Aufnahme in den Basistarif der privaten Kranken­versicherung.

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