Kunden einer privaten Krankenversicherung, die in die seit Jahresbeginn geltenden Basistarife wechseln wollen, müssen 18 Monate im Basistarif und bei dem Anbieter bleiben. Nach Ablauf dieser Mindestverweildauer besteht nicht nur die Möglichkeit in einen Volltarif des Krankenversicherungsunternehmens, sondern auch in den Basistarif eines anderen Unternehmens zu wechseln.
Das hat das Bundesfinanzministerium in einer Verordnung festgelegt, die demnächst im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden soll. Wer dann jedoch gewechselt ist, kann keine weiteren Tarif- oder Anbieterwechsel unter Mitnahme der Alterungsrückstellungen vornehmen.
Seit dem 1. Januar 2009 sind Private Krankenversicherer gesetzlich verpflichtet, einen Basistarif anzubieten. Der Basistarif ist in seinem Leistungsumfang mit dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vergleichbar. Zuschläge wegen eines erhöhten gesundheitlichen Risikos oder Leistungsausschlüsse dürfen nicht vereinbart werden. Die Beiträge sind auf den jeweiligen GKV-Höchstbeitrag (derzeit rund 500 Euro) begrenzt. Für finanziell hilfebedürftige Versicherte sind weitere Maßnahmen zur Verringerung des Beitrags vorgesehen.
Wer bereits privat krankenversichert ist, kann vom 1. Januar 2009 bis zum 30. Juni 2009 in den Basistarif einer Versicherung seiner Wahl wechseln. Wer 55 Jahre alt ist oder älter oder eine Rente beziehungsweise eine Beamtenpension bezieht, kann jederzeit in den Basistarif seines Versicherungsunternehmens wechseln.
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