PKV mit neuen Leitlinien zum Tarifwechsel 

Der Verband der Privaten Kranken- versicherung (PKV) hat zum 1. Januar 2016 neue Leitlinien zum Tarifwechsel erarbeitet. Künftig erhalten die Versicherten bei Beitragsanpassungen bereits ab dem 55. Lebensjahr konkrete Tarifalternativen genannt.

"Privatversicherte können ihren Schutzumfang jederzeit an ihre Bedürfnisse anpassen: Das Versicherungsvertragsgesetz garantiert ihnen das Recht auf Tarifwechsel innerhalb des eigenen Unternehmens", sagt PKV-Verbandschef Uwe Laue in Berlin.

Die neuen Leitlinien des PKV-Verbandes konkretisieren nicht nur dieses Recht, sondern gehen darüber hinaus. So sollen die Versicherten bereits mit 55 Jahren anstatt der gesetzlich vorgeschriebenen 60 Jahre über Tarifalternativen bei Beitragsanpassungen informiert werden.

Auch sollen Tarifwechsel-Anfragen künftig zügig innerhalb von 15 Arbeitstagen beantwortet werden. Zudem verpflichten sich die teilnehmenden Unternehmen, wechselwilligen Versicherten entweder alle Zieltarife aufzuzeigen oder Tarife auf Basis eines Auswahlsystems zu benennen. Die Auswahlkriterien wiederum sollen durch unabhängige Wirtschaftsprüfer kontrolliert werden.

Dem PKV-Verband gehören 42 Unternehmen mit knapp neun Millionen komplett privat Krankenversicherten an. Dazu kommen noch etwa 24 Millionen Zusatzversicherungen.

Foto: © Verband der PKV

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