Die Bundesregierung und der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) haben sich laut Berichten des "Tagesspiegel" auf einen Schuldenerlass für Hartz-IV-Empfänger geeinigt. Als Ausgleich werden die Jobcenter und Sozialhilfeträger die Zuschüsse für die Versicherungen direkt an die Versicherer zahlen.
Die Jobcenter zahlen im Allgemeinen nicht die gesamten Beiträge für privat Versicherte. Da diese nicht in die gesetzlichen Krankenkassen wechseln können und die Hartz-IV-Zahlungen nicht für die Beiträge ausreichen, sammeln die Versicherten Schulden an.
Diese Schulden sollen den Hartz-IV-Empfängern laut "Tagesspiegel" nun erlassen werden. Wenn die Betroffenen wieder Arbeit finden, müssen sie dann nicht gegen einen Schuldenberg ankämpfen. Die Gesetzesänderung soll im August beschlossen werden.
Im Gegenzug sollen die Beitragszuschüsse der Jobcenter und Sozialhilfeträger direkt an die Versicherer gehen. So soll verhindert werden, dass die Empfänger das Geld anderweitig ausgeben.
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