Mitarbeiter eines Pflegeheims dürfen nur geringfügige Aufmerksamkeiten von ihren Patienten annehmen. Größere Geschenke oder gar ein Erbe sind in der Regel verboten.
Bewohner von Pflege- oder Seniorenheimen bauen oft ein enges Verhältnis zu ihren Pflegern auf. Oftmals wird das Pflegepersonal im Testament berücksichtigt. Das Heimgesetz verbietet jedoch den Erbantritt.
Der Gesetzgeber gibt unterschiedliche Gründe für dieses Verbot an. Banktip erklärt in dem Ratgeber "Wann dürfen Pflegekräfte erben" das komplexe Thema.

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