Pflegende Angehörige haben Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Zeitschrift "Finanztest" berichtet über ein Urteil des Hessischen Landessozialgerichtes (AZ L 1 KR 72/11).
In dem konkreten Fall pflegte eine Frau ihre mittlerweile verstorbene Schwiegermutter. Die Verstorbene erhielt Pflegegeld der Stufe eins. Die Pflegerin verlangte die Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen durch die Pflegekasse. Das lehnte jedoch die Rentenversicherung ab. Der Versicherer war der Meinung, der Pflegeaufwand läge unter 14 Stunden in der Woche. Laut der Klägerin lag der Aufwand jedoch bei mehr als 14 Stunden in der Woche.
Das Gericht entschied für die Klägerin. Die Rentenversicherung könne nicht pauschal den Antrag zurückweisen und den Zeitaufwand anzweifeln. Da der Medizinische Dienst den Umfang der häuslichen Pflege nicht festgestellt habe, gelte die Aussage der Pflegeperson.
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