Das Pflegegeld fällt ab Januar 2012 höher aus. Über diese Leistung der Pflegekassen können Pflegebedürftige die pflegenden Angehörigen oder Pfleger bezahlen.
Die Erhöhung der Leistungsbeträge betrifft sowohl die Pflegesachleistungen als auch das Pflegegeld. Pflegesachleistungen werden bezahlt, wenn Pflegebedürftige von geeigneten Pflegekräften betreut werden.
Sie sind bei ambulanten Pflegediensten angestellt. Die Pflegekasse hat einen Versorgungsvertrag mit den Pflegediensten. Das Pflegegeld wird bezahlt, wenn Pflegebedürftige zuhause von einem Angehörigen aber auch von einer anderen selbst gewählten Person gepflegt werden.
Bei Versorgung durch ambulante Pflegedienste/ Pflegesachleistungen:
- Pflegestufe I: 450 Euro im Monat
- Pflegstufe II: 1.100 Euro im Monat
- Pflegestufe III: 1.550 Euro im Monat
Beim Pflegegeld:
- Pflegestufe I: 235 Euro im Monat
- Pflegstufe II: 440 Euro im Monat
- Pflegestufe III: 700 Euro im Monat