Bewohnern der früheren DDR drohen geringere Rentenansprüche. Weil viele ehemalige DDR-Bürger ihr Rentenkonto noch nicht vollständig geklärt haben, müssen sie mit Lücken in ihrer gesetzlichen Rente rechnen. Wie die "Sächsische Zeitung" berichtet, enden zum kommenden Jahreswechsel die Aufbewahrungsfristen für Lohnunterlagen aus der ehemaligen DDR. Dann können die in den Archiven lagernden Lohnunterlagen aus DDR-Zeiten vernichtet werden.
286.000 Ostdeutschen droht niedrigere Rente
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion geht hervor, dass davon etwa 286.000 Ostdeutsche der Jahrgänge 1946 bis 1974 betroffen sind. Der gesetzlichen Rentenversicherung zufolge müssten noch zwölf Prozent der rund 2,3 Millionen Betroffenen ihre Arbeits- und Versicherungsbiografie in der ehemaligen DDR klären.
Die Aufbewahrungsfrist wurde 2006 um fünf Jahre verlängert. Schon damals war die Politik der Ansicht, dass die Übergangsfrist der deutschen Einheit ausreichend sein müsste. Laut "Sächsischer Zeitung" ist keine weitere Verlängerung zu erwarten. Die Regierung sieht auch keinen Handlungsbedarf für eine Information der Betroffenen.
Betroffene Jahrgänge sollten Rentenkonto klären
Diejenigen, die zwischen 1946 und 1974 in der DDR geboren wurden, sollten daher ihre Renteninformation auf Vollständigkeit prüfen. Sollten sie auf Fehlzeiten stoßen, empfiehlt sich eine Klärung ihres Rentenkontos bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Beschäftigungszeiten und Arbeitsentgelte wurden in der ehemaligen DDR erst seit Januar 1992 maschinell erfasst.
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