Organspende: Entscheidung auf Gesundheitskarte 

Der Bundestag hat eine Änderung des Transplantationsgesetzes beschlossen. Laut "Heise Online" sollen sich künftig alle Bundesbürger über 16 Jahre regelmäßig zu ihrer Spendenbereitschaft äußern. Die Entscheidung soll ab 2017 auf der Gesundheitskarte gespeichert werden.

Die Krankenkassen schreiben zukünftig all ihre Versicherten ab 16 Jahren an. Diese sollen sich dann zu ihrer Bereitschaft bei Organ- und Gewebespende äußern. Die Entscheidung ist dann auf der elektronischen Gesundheitskarte vermerkt, womit der herkömmliche Organspendeausweis ab 2017 überflüssig wird.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) weist darauf hin, dass kein Entscheidungszwang besteht und die Erklärung weiterhin freiwillig bleibt. Wer sich noch nicht sicher ist, kann sich zu den wichtigsten Fragen rund um das Thema Organ- und Gewebespende auf der Webseite der BZgA informieren.

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