Ab 2014 gelten nur noch die elektronischen Gesundheitskarten. Der Gesamtverband Deutscher Versicherer verweist auf das Ablaufdatum der alten Krankenversicherungskarten.
Die Krankenversicherungskarten verlieren mit dem 31. Dezember 2013 ihre Gültigkeit. Dies gelte auch für die Karten mit einem späteren Ablaufdatum. Auf diese Vereinbarung einigten sich der Gesamtverband Deutscher Versicherer (GKV) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung.
Nach Angaben des GKV besitzen bereits jetzt etwa 95 Prozent der Versicherten die elektronische Gesundheitskarte. Diese weist ein Foto des Versicherten auf. Verbraucher, die noch keine Karte haben, sollten dem GDV zufolge schnellstmöglich ein Lichtbild an ihre Krankenkassen schicken. So erhalten sie eine neue Gesundheitskarte.
Arzt kann privat abrechnen
Wer ab dem 1. Januar 2014 keine gültige elektronische Gesundheitskarte hat, kann dennoch zum Arzt gehen. In diesen Fällen gelte das gleiche Ersatzverfahren, welches auch bei dem Verlust einer Krankenkassenkarte zum Einsatz kommt.
Der Versicherte muss dabei binnen von zehn Tagen nach der Behandlung den gültigen Versicherungsnachweis nachreichen. Tut er dies nicht, kann der Arzt die Behandlung privat in Rechnung stellen. Erstattet werden diese Kosten nur, wenn bis Ende des Quartals ein entsprechender Versicherungsnachweis vorliegt.
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