Notrufsystem eCall ab 2018 Pflicht 

Die Automobilkonzerne müssen spätestens ab Ende März 2018 alle Neuwagen mit eCall ausrüsten. Der EU-Gesetzgeber will mit Hilfe des Notrufsystems die Zahl der Verkehrstoten verringern.

Bei einem schweren Unfall sendet eCall automatisch einen Notruf. Es nutzt dafür die europaweit einheitliche Notrufnummer 112. Die nächste Rettungsleistelle erhält Angaben zum Fahrzeugtyp, zum Standort des Wagens, zum Unfallzeitpunkt, zur Art des Treibstoffs und zur Zahl der Personen. Die Insassen können den Notruf auch manuell auslösen.

Datenschützer haben das Verfahren erst kritisiert, da die Autos mit der neuen Technologie ständig zu orten sind. Laut Gesetz soll eCall Daten nur bei einem schweren Unfall übermitteln. Die Rettungsdienste dürfen diese nur mit Zustimmung an Dritte weitergeben.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) unterstützt bereits seit dem vergangenen Jahr die Einführung des Systems.

Foto: © seedo/pixelio

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