Nothelfer sind Menschen, die zum Beispiel Opfern von Gewalt beistehen. Sie sind durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.
Wer hilft, wenn ein anderer Mensch in Gefahr ist, gefährdet oft das eigene Eigentum und die eigene Gesundheit. Nothelfer erhalten in solchen Fällen jedoch Hilfe.
Wer Zivilcourage zeigt, ist über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Aber auch das Opferentschädigungsgesetz gilt. Banktip erklärt die Regeln im Ratgeber "Ist Zivilcourage versichert?".
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
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