Der Bundesrat hob die Notargebühren an. Laut "Welt Online" betrifft das unter anderem Testamente oder notarielle Beglaubigungen.
In dem Bericht bezieht sich "Welt Online" auf Berechnungen der Kanzlei Kümmerlein Rechtsanwälte & Notare zu den Kosten für notarielle Beglaubigungen. So kann die Aufsetzung eines gemeinschaftlichen Testaments die Eheleute nun 18 Prozent mehr kosten als bisher.
Auch die Ablösung einer Grundschuld beim Hauskauf kostet mehr. Die Kosten sind hier jedoch immer vom Wert des Hauses abhängig. So kommt die Notarkammer bei ihrer Beispielrechnung auf eine Kostensteigerung von 17 Prozent.
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
mehr