Wer den Zusatzbeitrag seiner Krankenkasse nicht zahlt, muss mit einem Säumniszuschlag von mindestens 30 Euro rechnen. Für Gutverdienende könnte der Strafzuschlag allerdings weitaus höher ausfallen. Bis zu 225 Euro sollen gutverdienende Arbeitnehmer zahlen, die sich weigern, den Zusatzbeitrag zu entrichten. Das berichtet die "Rheinische Post" unter Berufung auf Verhandlungskreise der Gesundheitsreform. Fällig wird der Säumniszuschlag, wenn Versicherte den Zusatzbeitrag sechs Monate lang nicht gezahlt haben.
Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums bestätigte auf Anfrage der Zeitung, dass eine Regelung gefunden worden sei, "die sicherstellt, dass Zusatzbeiträge auch bezahlt werden". Zuvor war eine Strafe in Höhe von drei Zusatzbeiträgen im Gespräch. Zudem wollte man den Zusatzbeitrag bei säumigen Versicherten direkt vom Gehalt abziehen. "Das geht aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht. Der Arbeitgeber darf nicht erfahren, wer nicht zahlt", sagte ein Verhandlungsteilnehmer. Die Regelung tritt mit der Gesundheitsreform in Kraft.
Der Strafzuschlag soll laut "Süddeutsche Zeitung" nicht für Empfänger von Hartz IV gelten. Nach einer Umfrage der "Bild"-Zeitung haben bislang rund eine Million Versicherte derzeit noch nicht den Zusatzbeitrag bezahlt. Den Zusatzbeitrag können die gesetzlichen Krankenkassen erheben, wenn die Mittel aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichen, um die Ausgaben zu decken.
Foto: Claudia Hautumm/PIXELIO
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